Der Bus auf Beinen ist eine Gehgemeinschaft von Kindern zum Kindergarten, die von mindestens einem Erwachsenen begleitet wird. Der Bus auf Beinen hält wie ein Linienbus nach einem festgelegten Fahrplan an speziellen Haltestellen, an welchen Kinder „ein- und aussteigen“ können. Die Haltestellen liegen möglich nah an den Elternhäusern der betreffenden Kinder.
Im Bus auf Beinen laufen die Kinder in Zweierpärchen hintereinander:
Der Bus auf Beinen verbindet das Elternhaus der Kinder mit dem Kindergarten. Wichtig ist deswegen, dass Kindergarten und Eltern zusammen arbeiten. Gewinnen Sie doch eine Erzieherin in Ihrem Kindergarten, die sich für den Bus auf Beinen interessiert. Die Erzieherin kann dann den Bus auf Beinen morgens am Kindergartentor empfangen.
Übersicht schaffen über Interesse am Bus auf Beinen
Wer alles hat Interesse an der Umsetzung eines Bus auf Beinen? Um dies herauszufinden schreiben Sie z.B. einen Informationsrundbrief an alle Familien im Kindergarten. In diesem Brief können Sie gleichzeitig fragen, welche Elternteile oder Großeltern sich als Bus-Begleiter zur Verfügung stellen würden und welche mit im Organisationsteam arbeiten wollen. Lassen Sie die Eltern gleich ihre Telefonnummer etc. angeben, damit Sie sie nachher einfach kontaktieren können (Beispiel Anmeldebogen).
Sie können die Idee eines Busses auf Beinen auch auf einem Elternabend vorstellen (Bespiel Elternabendbrief).
Organisationsteams bilden
Treffen Sie sich mit den Eltern, die im Organisationsteam mit arbeiten wollen. Sichten Sie zusammen das Einzugsgebiet des Kindergartens, der das Endziel des Busses auf Beinen sein soll. Listen Sie alle Kinder, die als Mitläufer in Frage kommen samt deren Adressen auf. Dann markieren Sie die Wohnorte der Kinder auf einem Stadtplan. So sehen Sie vielleicht schon gleich, an welchen Straßenecken sich viele Kinder versammeln könnten. Kennzeichnen Sie die am besten geeigneten Straßen - also solche, die ruhig liegen, im Grünen verlaufen, für Kinder angenehm und ohne große Verkehrsbelästigung sind. So wird sich in der Diskussion schnell herausschälen, wo Haltestellen sein müssten und wie die Route verlaufen könnte. Wenn Sie über Stadtpläne nicht schlau genug werden, können Sie gemeinsame Erkundungsspaziergänge machen, um beispielsweise die Verkehrssicherheit besser einschätzen zu können.
Routen und Haltestellen planen
Planen Sie nach diesen Vorgaben exakte Routen und Haltestellen des Busses auf Beinen. Meist ergeben sich diese Routen schon aus den „Hauptwohnstrassen“ durch die Siedlugen. Ein Bus auf Beinen zu einem Kindergarten hin kann mehrere Strecken bzw. „Linien“ haben. Jede „Buslinie“ wird von einem Erwachsenen begleitet. Alle „Buslinien“ haben als Endziel den Kindergarten.
Kriterien für die Wahl des Routenverlaufs:
© Dr. Herbert Renz-Polster
Wenn die Routen festgelegt sind, geht es an die Organisation der Begleitpersonen. Am einfachsten scheint es, den Montag an Person 1, den Dienstag an Person 2 etc zu vergeben. Für arbeitende Eltern ist es meist einfacher, die Kinder morgens hin zu bringen, so dass sie vielleicht gerne 2 Tage in der Woche für die morgendliche Tour investieren wollen. Dann müssen andere, die beispielsweise mittags Zeit haben, die Kinder an diesen Tagen mittags zurück begleiten. Diese Verteilung gestaltet sich manchmal ganz schön kompliziert. Wir haben deshalb für Sie ein Formular vorbereitet, mit dem Sie die Zeiten, an denen die Elternteile den Bus auf Beinen begleiten könnten, erfragen und festhalten können.
Nachdem Sie von allen möglichen Busbegleitern wissen, wann diese die Busbegleitung übernehmen können, entwerfen Sie dann einen Einsatzplan, den Sie im Kindergarten aushängen.
Für den Fall, dass Begleitpersonen kurzfristig wegen Krankheit o.ä. ausfallen, können Sie in Ihrem Einsatzplan schon im Voraus Ersatzpersonen festlegen.
Falls Ihr Bus auf Beinen mehrere Linien hat, legen Sie pro Linien eine/n KoordinatorIn fest. Als Koordinatoren würden sich beispielsweise die Mitglieder des Organisationsteams eignen, sofern sie nicht alle im gleichen Wohngebiet wohnen.
Fahrplan mit Uhrzeiten festlegen
Sobald Ihr Einsatzplan mit den Bus-Begleitern steht, können Sie mit Berücksichtigung der Gehgeschwindigkeit der Kinder (viele jüngere Kinder bedeutet mehr Zeit) einen Fahrplan erstellen, der an alle Bus-Begleiter, die Erzieherinnen und an alle Eltern, deren Kinder mitlaufen, verteilt werden sollte. Auch im Kindergarten sollte der Plan ausgehängt sein. Zusätzlich könnten Sie für jede Haltestelle einen eigenen Plan machen, der an den jeweiligen Haltestellen ausgehängt wird.
Datum für den Probelauf festlegen
Wie bei einem Theaterstück ist auch beim Bus auf Beinen eine Generalprobe gut. Sie können mit allen zusammen das Datum für einen ersten „Probelauf“ festlegen. Was im Probelauf schief geht, können Sie dann in einem weiteren Schritt mit dem Organisationsteam besprechen und evtl. kleine Änderungen anbringen. Hier stehen wir auch gerne als Ansprechpartner zur Verfügung unter der Telefonnummer 0621-3839919.
Verkehrssicherheit beachten
Die Kindergruppe des Bus auf Beinen und ihre erwachsenen Bus-Begleiter müssen von den Auto- und Fahrradfahrern als Einheit erkannt werden. Es ist selbstverständlich, dass alle Kinder eine Leuchtweste oder mindestens gut sichtbare Reflektoren tragen, um bei jedem Wetter gut erkennbar zu sein und aufzufallen. Es ist in jedem Fall sicherer, wenn alle Kinder die gleichen Reflektoren oder Westen tragen, da die Gruppe dann besser als eine Einheit wahrgenommen wird. Wir raten auch Ihnen als Busbegleiter, dass Sie eine Leuchtweste oder Reflektoren tragen. Nur so können Sie als Busbegleiter beim Überqueren der Strasse gut gesehen werden. Andere Infos zu Überquerung von Strassen etc.: Paderborn.de
Es lohnt sich, sich mit dem jeweiligen Verkehrssicherheitsberater der Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen und mit ihm zusammen zu arbeiten.
Versicherung der Kinder
Sie als Eltern, die den Bus begleiten, könnten es als zu große Verantwortung empfinden, dass den Kindern doch mal was passiert und daher entscheiden, lieber nicht mit zu gehen. Es ist aber so: Für Unfälle der Kinder im Bus auf Beinen auf dem Weg zum Kindergarten haftet nicht die begleitende Person (Bus-Begleiter): Alle Kinder in Tageseinrichtungen (Krippen, Horte, Kindergärten, Kindertagesstätten) sowie alle Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen sind über die Gemeinde automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie müssen sich als Bus-Begleiter also keine Sorgen machen, wenn Sie die allgemeine Aufsichtspflicht eingehalten haben.
Der zuständige Unfallversicherungsträger ist die Unfallkasse Baden-Württemberg, die zurzeit mit der Aktion "Sicherer Schulweg" wirbt und "Kleine Zebras" verteilt. Hier finden Sie weitere Information über die Unfallkasse Baden-Württemberg bzw. die gesetzliche Unfallversicherung aller Kinder in Kindergärten, Kitas oder Schulen.
Wann sind die Kinder versichert?
Diese Unfallversicherung gilt übrigens auch für Eltern, die als ehrenamtlich tätige Kindergartenweghelfer/“Schülerlotsen“ z.B. im Rahmen eines Busses auf Beinen Aufgaben für den Kindergarten übernehmen.
Aufsichtspflicht von aufsichtsführenden Erwachsenen (die Bus-Begleiter)
(Quelle: DAR 5/2008)
Der Bus-Begleiter hat Aufsichtspflicht für die ihm anvertrauten Kinder. Diese Aufsichtspflicht entspricht der alltäglichen Aufsichtspflicht, die eine Mutter oder ein Vater für Freunde des eigenen Kindes haben, die zum Spielen in ihren Garten oder ihr Haus kommen.
Wenn Sie als Begleitperson mit den Kindergartenkindern in einem Bus auf Beinen laufen, dann müssen Sie die Kinder natürlich nicht alle an die Hand nehmen. Es genügt, wenn bei besonders gefährlichen Situationen (z.B. Straßenüberquerung ohne Ampel) Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, beispielsweise ein kleineres Kind an die Hand zu nehmen oder sich schützend und für Autos sichtbar an einen Zebrastreifen zu stellen, damit die Kinder geschützt die Strasse überqueren können. Die Kinder sollten in Rufweite zu Ihnen laufen. Wenn sich ein Kind von Ihrer Hand losreißt, so gibt es nach Gerichtsurteil keine Ihnen zumutbaren Mittel, mit denen Sie das Losreißen des Kindes hätten vermeiden können. Das heißt, Sie haben somit ihre Aufsichtspflicht eingehalten. Auch wenn ein Kind spontan und unerwartet vom Bürgersteig auf die Strasse springt, ist Ihnen das nach Gerichtsurteil nicht als Aufsichtspflichtverletzung an zu lasten.
Im dörflichen Umfeld ist es nämlich nach Gerichtsurteil sogar mit der Aufsichtspflicht in Einklang, dass ein 5jähriges Kind seinen Heimweg im Dunkeln alleine zurücklegt.
Die Kinder sind auf dem Hin- und Rückweg zum Kindergarten automatisch über die Gemeinden unfallversichert.
Wichtig ist, dass Sie zur Überquerung wenn möglich Zebrastreifen benutzen. In sehr dörflichem Umfeld oder auf Spielstrassen ist eine Straßenüberquerung ohne Zebrastreifen kein Problem.
Hintergrund:
Zur Erziehung eines jeden Kindes gehört eine sinnvolle Heranführung des Kindes zu einem selbstständigen, verantwortungsbewussten Verhalten im Straßenverkehr. Kinder lernen jedoch selbstständiges Verhalten nur, wenn sie auch Gelegenheit bekommen, ihre Beobachtung und Kontrolle im Straßenverkehr selbst zu testen und sich dadurch im Verkehr zu bewähren. Die Gelegenheiten müssen natürlich an das Alter des Kindes angepasst sein.
Ein Fehlverhalten von Kindern im Straßenverkehr kann auch durch die sorgfältigste Ausübung der Aufsichtspflicht nie ganz verhindert werden. Dies zeigen auch die Gerichtsurteile, die sich mit Klagen um das Aufsichtsrecht von Eltern oder anderen Personen, denen ein Kind anvertraut wurde, beschäftigen. Den aufsichtspflichtigen Personen wird nichts als eine allgemeine sorgfältige Aufsicht zugemutet.
Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Speiser von der Polizei, der sich in Baden-Württemberg um Verkehrssicherheit bemüht: dieter.speiser@kev-bw.de
© Dr. Herbert Renz-Polster
(alle zugehörigen Dokumente finden Sie im Download)